Wohn-Riester als Alternative zum Immobilienkredit

Die Anlage in die eigenen vier Wände erweist sich insbesondere in der heutigen Zeit als krisenfest und wertbeständig. Darüber hinaus gehört Wohneigentum zu den Altersvorsorgemöglichkeiten, von der man bereits in der Gegenwart profitiert und zum Eintritt in den Ruhestand den finanziellen Einkommensknick effizienter auffangen kann, wenn man keine Mietkosten hat.

Der Gesetzgeber hat mit der Riester-Förderung die Voraussetzungen geschaffen, mit Hilfe steuerlicher Erleichterungen und staatlichen Zulagen, die immer magerer ausfallenden gesetzlichen Rentenansprüche aufzustocken. Mit der noch recht jungen Produkt Eigenheimrente, auch unter der Bezeichnung Wohn-Riester bekannt, sollen auch künftige Eigenheimbesitzer mit Hilfe von des Staates einfacher einen Immobilienkredit tilgen können. Fachportale wie www.wohn-riester.net helfen den Verbrauchern dabei, sich bei den Möglichkeiten der Zulagen, Förderungen und steuerlichen Absetzbarkeit zurechtzufinden.

Der Wohn-Riester ermöglicht es, rückwirkend bis zum 1. Januar 2008 einen Immobilienkredit, Kombikredite aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Bausparvertrag und auch konventionelle Bausparverträge fördern zu lassen. Wie beim etablierten Riester-Vertrag fließen dann Fördergelder, um sich die Eigenheimfinanzierung zu erleichtern.

Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann zinsfrei Kapital zur Auszahlungsphase entnehmen, um damit seine eigenen vier Wände zu entschulden. Mit dem Wohn-Riester werden jedoch nur Baukredite gefördert, die für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden.

Geld sparenJeder Vertragsinhaber kann jährlich bis zu einem Tilgungsbetrag von 2.100 Euro Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Jeder Riester-Sparer erhält eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro, wenn er vier Prozent vom beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen in den Riester-Vertrag investiert. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden 185 Euro gezahlt und für Nachwuchs ab 2009 winken gar 300 Euro. Bei geringeren Sparleistungen fallen die staatlichen Zulagen anteilsmäßig aus. Wie hoch die staatlichen Zulagen und die Eigenleistung im persönlichen Fall sind, helfen Rechner wie der auf http://www.finanzrechner.org/geldanlage-rechner/riester-rechner/ zu ermitteln.

Beim Wohn-Riester gilt die nachgelagerte Besteuerung, sodass während der Erwerbszeit keine Steuerschuld beglichen werden muss. Alle bis zum Eintritt in den Ruhestand gezahlten Beträge, Zulagen und auch Zinsen werden auf einem speziellen Wohnförderkonto eingezahlt und erst im Rentenalter muss die Steuerschuld beglichen werden.

Dabei besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Wer seine Steuern sofort und in einer Summe bezahlt, kann von einem 30-prozentigen Nachlass profitieren. Der Wohn-Riester erweist sich als ideale Variante, mit staatlicher Hilfe in eine Immobilie zu investieren. Insbesondere Familien mit kindergeldberechtigten Kindern können von den hohen Zulagen Jahr für Jahr profitieren. Der Wohn-Riester ersetzt somit die weggefallene Eigenheimzulage und ermöglicht es wieder, einfachen einen Baukredit zu tilgen.

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