Wohngebäude durch Internetrecherche richtig versichern

Wer ein Wohngebäude besitzt, möchte dieses natürlich optimal absichern. Hier eine Übersicht der wichtigsten Absicherungen.

Zu den wichtigsten Elementen welche abgesichert werden müssen gehören Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel.

Unwetter

Diese Punkte sollten auf jeden Fall in einer Wohngebäudeversicherung enthalten sein. Hinzu kommen die Elementargefahren wie z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch. Auch über diese Punkte der Absicherung sollte man sich als Hauseigentümer Gedanken machen, um sein Wohngebäude bei jeder Witterung optimal abgesichert zu wissen. Inhalte und Umfang einer Wohngebäudeversicherung können interessierte Leser Ratgebern wie auf http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/wohngebaeudeversicherung.html oder http://www.versicherung-vergleichen.net/wohnen-mieten-bauen/gebaeudeversicherungen/ entnehmen.

Eine Pflichtversicherung ist die Wohngebäudeversicherung jedoch nicht. Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt, je nach Versicherer, bei z.B. einem Totalschaden den ausgemachten Versicherungswert oder baut das Haus in gleicher Art und Güte wieder auf.

Die zu zahlende Prämie richtet sich nach z.B. der Größe des Objektes, der Tarifzone (die Gegend, in welcher das Wohngebäude sich befindet) und nach weiteren sich auf dem Grundstück befindenden zu versichernden Objekte (z.B. Garagen, Nebengebäude bis hin zu Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen). Ein Gebäudeversicherungs-Vergleich hilft dabei, die günstigsten Angebote zu finden.

Doch nicht nur der Wiederaufbau des Wohngebäudes oder dessen Sanierung ist versichert. Hinzu kommt die Kostenübernahme für u.a. Dekontaminationskosten, Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume oder Graffitischäden.

Ein weiterer Punkt bei der idealen Absicherung des Wohngebäudes ist eine Glasversicherung. Wenn Fenster durch einen Sturm zum Beispiel zu Bruch gehen, haftet die Glasversicherung hierfür-und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, wird die Wohngebäudeversicherung.

Wer sein Wohngebäude vermietet sollte auch an eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht denken. Wird ein Spaziergänger zum Beispiel durch einen herabfallenden Dachziegel getroffen oder rutscht der Mieter im Winter durch nicht geräumte Gehwege aus, so kann er den Eigentümer des Hauses dafür haftbar machen. Und hier greift nicht die Private Haftpflichtversicherung des Vermieters sondern nur die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht.

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